Allgemeine Geschäftsbedingungen / Reisebedingungen
Fastenzentrum Rerinck

Diese Bedingungen ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651 a. ff. BGB und die Informationsvorschriften gemäß §§ 4 -11 BGB-Info V und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen – im Folgenden: „Gast“ – und dem Fastenzentrum. Sie werden von Ihnen bei der Buchung anerkannt. Abweichungen in der jeweiligen Leistungsbeschreibung und den besonderen Kataloghinweisen haben Vorrang.
Bitte lesen Sie diese und den folgenden Text sorgfältig durch.

1. Anmeldung und Bestätigung – Abschluss des Vertrages
Bitte melden Sie sich so früh wie möglich an! Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.

Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt das Fastenzentrum den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrages dar. Die Anmeldung erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen Sie wie für Ihre eigenen Vertragsverpflichtungen einstehen, sofern Sie eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben.

Der Vertrag kommt mit der Annahme durch das Fastenzentrum zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss werden wir Ihnen die Reisebestätigung aushändigen.

Weicht der Inhalt unserer Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie uns innerhalb der Bindungsfrist die Annahme durch Zusage, Anzahlung oder Restzahlung erklären.

2. Bezahlung
Zahlungen auf den Reisepreis vor der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB erfolgen. Bei Vertragsabschluss zahlen Sie bitte 20 % des Reisepreises an. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet.

Den Restbetrag zahlen Sie bitte – ohne besondere Zahlungsaufforderung – spätestens 30 Tage vor Reisebeginn. Wenn Sie mit Kreditkarte zahlen oder Ihr schriftliches Einverständnis zur Zahlung im Lastschriftverfahren erteilt haben, erfolgen die Abbuchungen von Ihrem Konto zu den oben genannten Zeitpunkten. Die Reiseunterlagen werden wir Ihnen nach erfolgter Zahlung des Restbetrages zusenden.
Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.

Leisten Sie die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist das Fastenzentrum berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und Sie mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.

3. Reiseprogramm und Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Reise- und Leistungsbeschreibungen des Fastenzentrums und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch das Fastenzentrum. Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels) sind nicht zur Abgabe von Zusagen bzw. sonstigen Verbindlichkeiten ermächtigt.

4. Leistungsänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, z.B. Änderungen des Programmablaufs, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von dem Fastenzentrum nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamt- zuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

Das Fastenzentrum wird Sie von Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Gegebenenfalls wird das Fastenzentrum, auch ohne rechtlich dazu verpflichtet zu sein, Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

5. Rücktritt des Kunden, Umbuchung
Sie können jederzeit vor Reisebeginn durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Fastenzentrum von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich innerhalb der Geschäftszeiten des Fastenzentrums zu erklären.

Treten Sie vom Vertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so kann das Fastenzentrum einen angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Die Höhe der Rücktrittspauschale ist von der gewählten Leistung abhängig. Unser Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendung wird wie folgt pauschaliert:

pro Person bei eigener Anreise (PKW, Bahn, Bus)
bis 30.Tag            vor Reisebeginn 15·% des Reisepreises,
ab 29. bis 18.Tag  vor Reisebeginn 20·% des Reisepreises,
ab 17. bis 7.Tag    vor Reisebeginn 50·% des Reisepreises,
ab 6. bis 1.Tag      vor Reisebeginn 70·% des Reisepreises,
ab dem Tag des Reiseantrittes oder bei Nichtantritt der Reise 80 % des Reisepreises.

Dem Reisenden bleibt es unbenommen, dem Fastenzentrum nachzuweisen, dass ihm kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale.

Das Fastenzentrum behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine konkret berechnete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist das Fastenzentrum verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

Umbuchungswünsche (z.B. Reisetermin, Unterkunft, Verpflegung, Zusatzleistungen), die nach Zustandekommen des Reisevertrages geäußert werden, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur bis zu 30 Tage vor Reiseantritt gegen ein Umbuchungsentgelt in Höhe von EUR 35,00 pro Änderungsvorgang berücksichtigt werden. In anderen Fällen sind der Rücktritt von dem Reisevertrag und eine neue Buchung notwendig.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Das Fastenzentrum empfiehlt Ihnen in Ihrem Interesse, sich vom Leistungsträger eine entsprechende Bescheinigung ausstellen zu lassen. Das Fastenzentrum wird sich um Erstattung ersparter Aufwendungen infolge der Nicht-Inanspruchnahme bemühen.

7. Kündigung und Rücktritt durch das Fastenzentrum
Das Fastenzentrum kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

–    ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise
ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder
–    wenn er sich solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des
Vertrages gerechtfertigt ist.

Kündigen wir, behält das Fastenzentrum den Anspruch auf den Reisepreis; es muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt werden einschließlich der dem Fastenzentrum von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

Das Fastenzentrum kann aus wichtigem Grund von dem Vertrag zurücktreten, wenn
a) eine in der Reiseausschreibung angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird,
b) dem Fastenzentrum die Durchführung der Reise nicht zumutbar ist, weil die wirtschaftliche Opfergrenze aus nicht von ihm zu vertretenden Gründen überschritten wird.

Ein Rücktritt ist unverzüglich gegenüber dem Gast zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise nicht durchgeführt wird, spätestens jedoch 2 Wochen vor Reisebeginn.

Wird die Reise wegen begründeten Rücktritts des Fastenzentrums nicht durchgeführt, erhält der Gast die auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen unverzüglich zurück, wenn er nicht von seinem Recht Gebrauch macht, eine mindestens gleichwertige Reise aus dem Angebot des Fastenzentrums zu buchen. Dieses Umbuchungsrecht muss der Gast unverzüglich nach Zugang der Erklärung über die Absage der Reise gegenüber dem Fastenzentrum geltend machen.

8. Kündigung wegen außergewöhnlicher Umstände
Zur Kündigung des Reisevertrages wird auf die gesetzliche Regelung im BGB verwiesen, die wie folgt lautet:

㤠651 j BGB
(1)    Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.
(2)    Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so finden die Vorschriften des § 651 e Abs. 3 Sätze 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.“

9. Haftungsausschluss für Fremdleistungen
Das Fastenzentrum haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und um ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so gekennzeichnet werden, dass sie für den Gast erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistung des Fastenzentrums sind.

10. Haftung für Mängel, Anzeigepflicht, Kündigung durch den Gast
10.1 Abhilfe und Mitwirkungspflichten
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es – unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht – Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden.

Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Unterlassen Sie dieses schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein.

Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist.

Wenden Sie sich dazu bitte zunächst an unseren Vertreter im Fastenzentrum.

Das Fastenzentrum ist berechtigt, auch in der Weise Abhilfe zu schaffen, dass es eine gleichwertige oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Die Abhilfe kann verweigert werden, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

10.2 Minderung
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Gast eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Zustandekommens des Reisevertrages der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde.

10.3 Fristsetzung vor Kündigung
Wollen Sie den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615 c BGB bezeichneten Art nach § 615 e BGB oder aus wichtigem, dem Fastenzentrum erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, haben Sie dem Fastenzentrum zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von dem Fastenzentrum nachweislich verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, dem Fastenzentrum erkennbares Interesse Ihrerseits gerechtfertigt wird.

11. Beschränkung der Haftung
11.1 Vertragliche Haftungsbeschränkung
Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,

1. soweit ein Schaden des Gastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von uns herbeigeführt worden ist oder
2. soweit das Fastenzentrum für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

11.2 Deliktische Haftungsbeschränkung
Für alle Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet das Fastenzentrum bei Sachschäden bis EUR 4.100,00; übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungssummen gelten jeweils je Gast und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach internationalen Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.

12. Ausschluss von Ansprüchen
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise sind innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Fastenzentrum geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert waren. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie die Ansprüche schriftlich geltend machen.

13. Verjährung
Ansprüche nach den §§ 651 c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch das Fastenzentrum oder einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Fastenzentrums oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651 c bis f BGB verjähren in einem Jahr.

Die Verjährung beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt.

Schweben zwischen dem Reisenden und dem Fastenzentrum Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründeten Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis Sie oder das Fastenzentrum die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

14. Anwendbares Recht
Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Fastenzentrum findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

15. Gerichtsstand
Der Gast kann das Fastenzentrum nur an dessen Sitz verklagen.

Für Klagen des Fastenzentrums gegen den Gast ist der Wohnsitz des Gastes maßgebend.

16. Sonstige Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

Alle personenbezogenen Daten, die Sie dem Fastenzentrum zur Abwicklung Ihrer Reise zur Verfügung stellen, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.

17. Versicherungen
Bitte beachten Sie, dass die in diesem Katalog genannten Reisepreise keine Reiserücktrittskosten-Versicherung bzw. Mehrkosten-Versicherung enthalten. Wenn Sie vor Reiseantritt von Ihrer Reise zurücktreten, entstehen Stornokosten. Bei Reiseabbruch können zusätzliche Rückreise- und Mehrkosten entstehen. Deshalb empfiehlt sich der Abschluss entsprechender Versicherungen.

Über uns

Wir begrüßen Sie ganz herzlich auf unserer Homepage und freuen uns über Ihr Interesse an einem Fastenurlaub hier im schönen Sachsen-Anhalt.

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